Blog

Ist es erlaubt, während einer Krankschreibung ein Praktikum zur Belastungserprobung zu absolvieren?

Ja, unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, während einer Krankschreibung ein Praktikum zur Belastungserprobung zu absolvieren – allerdings nur, wenn dies medizinisch sinnvoll ist und offiziell genehmigt wird. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Was ist eine Belastungserprobung?

  • Eine Belastungserprobung (auch “Arbeitserprobung” genannt) dient dazu, zu testen, ob und in welchem Umfang Sie wieder arbeitsfähig sind.
  • Sie wird oft im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation oder stufenweisen Wiedereingliederung eingesetzt.

2. Voraussetzungen für ein Praktikum während der AU

  • Ärztliche Zustimmung: Ihr behandelnder Arzt muss bestätigen, dass das Praktikum therapeutisch sinnvoll ist und Ihre Genesung unterstützt.
  • Keine Vollbelastung: Das Praktikum darf nicht Ihrer regulären Arbeit entsprechen, sondern sollte angepasst und schonend sein.
  • Absprache mit der Krankenkasse: Falls Sie Krankengeld beziehen, muss die Krankenkasse zustimmen, da sie sonst Leistungen kürzen könnte.

3. Rechtliche Grundlage

  • § 74 SGB V (Krankengeld) und § 44 SGB IX (Rehabilitation) regeln, dass Reha-Maßnahmen auch während einer AU möglich sind, wenn sie der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen.
  • Wichtig: Das Praktikum muss explizit als therapeutische Maßnahme anerkannt sein, nicht als normale Berufstätigkeit.

4. Praktische Umsetzung

  • Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell): Falls Ihr Arbeitgeber zustimmt, können Sie schrittweise wieder in den Beruf einsteigen – das könnte auch ein Praktikum umfassen.
  • Reha-Einrichtung oder Betrieb: Oft wird eine Belastungserprobung in einer Reha-Klinik oder einem kooperierenden Betrieb durchgeführt.

5. Risiken ohne Genehmigung

  • Wenn Sie einfach ein Praktikum beginnen, ohne es mit Arzt/Krankenkasse abzustimmen, gilt das als Verstoß gegen die AU – mit möglichen Konsequenzen wie:
    • Rückforderung von Krankengeld
    • Probleme mit dem Arbeitgeber
    • Verlust des Versicherungsschutzes

Fazit:

Ein Praktikum zur Belastungserprobung ist möglich, aber nur mit:
✅ Ärztlicher Bescheinigung (dass es therapeutisch sinnvoll ist)
✅ Zustimmung der Krankenkasse (falls Krankengeld bezogen wird)
✅ Angepasster Tätigkeit (keine volle Belastung)

Falls Sie das planen, sprechen Sie am besten mit:

  • Ihrem Arzt (Hausarzt oder Facharzt)
  • Ihrer Krankenkasse
  • ggf. Ihrem Arbeitgeber (wenn es um Wiedereingliederung geht)

Falls Sie Hilfe bei der Formulierung eines Antrages brauchen, kann ich Ihnen auch dabei helfen! 😊

Teile diesen Beitrag

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Vorheriger Beitrag
Welche Campingplätze in Europa sind am besten für Kleinkinder (2–3 Jahre) geeignet?
Nächster Beitrag
Welche Herausforderungen ergeben sich für Mütter aus bilingualen Familien, wenn der Vater für die Weitergabe der Minderheitensprache verantwortlich ist?