Berichte aus der Praxis

Rahmenbedingungen für Väter – Praxisbeispiel der Debeka in Koblenz

Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt auch für immer mehr Väter eine wichtige Rolle. Für Unternehmen ist es nicht immer einfach, einen Ausgleich zwischen den Wünschen der Männer, die ihren Nachwuchs betreuen oder Angehörige pflegen und dem wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens zu schaffen.

Nicht erst seit der verstärkten öffentli­chen Diskussion um das Thema "Beruf und Fami­lie" zeichnet sich die Debeka in der Hauptverwaltung in Koblenz durch familienorientierte Personalpo­litik aus. Sie erhielt 2005 bereits zum dritten Mal von der Evangelischen Kirche in Deutschland das Siegel für "ArbeitPLUS" und 2007 von der Bundesmi­nisterin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, das Zertifikat zum "audit beruf­undfamilie". Die Debeka ist auch Mit­glied des Koblenzer Bündnisses für Fami­lie und wirkt dort aktiv mit, besonders in der Ar­beitsgruppe "Fami­­lienbewusste Personalpolitik".

Die Debeka bemüht sich, individuelle Lösungen zu finden, die sowohl dem Beschäftigten als auch dem Unternehmen nutzen. Einige Väter arbeiten beispielsweise in Teilzeit, um sich mehr um den eigenen Nachwuchs kümmern zu können. Weitere familienbewusste Maßnahmen, wie gleitende Arbeitszeit und Telearbeit tragen dazu bei, Berufs- und Privatleben problem- und stressfreier zu synchronisieren. Eine Intranetseite "Beruf und Familie" stellt umfassende Informationen zu den Themen "Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit" sowie "Pflege und Vorsorge" und auch entsprechende Verlinkungsmöglichkeiten zusammen.

Seit Einführung des Elterngeldes steigt die Zahl der Väter, die bei der Elternzeit unterstützt werden wollen. In persönlichen Gesprächen mit den Vorgesetzten und der Personalabteilung werden die Wünsche und Möglichkeiten besprochen. In den meisten Fällen entscheiden sich die Mitarbeiter bisher noch für eine kurze Auszeit von zwei Monaten zu Beginn oder Ende der Elterngeldzeit. Freistellungen von einem Jahr sind die Ausnahme.

Ein Beispiel für eine individuelle Lösung ist ein Mitarbeiter aus der IT-Abteilung, der bisher im Schichtdienst gearbeitet hat und der drei Monate Elternzeit nehmen möchte. Mit ihm wurde vereinbart, dass er innerhalb der 14 möglichen Monate, in denen Elterngeld bezogen werden kann, dreimal jeweils einen Monat Elternzeit in Anspruch nimmt. Der Mitarbeiter kann so, wie gewünscht, im bisherigen Schichtplan bleiben, die Arbeitsabläufe können beibehalten und die jeweilige Freiphase mit der bestehenden Urlaubsvertretungsregelung ausgeglichen werden. Das wird auch von den Kolleginnen und Kollegen und den Vorgesetzten ohne weiteres akzeptiert und der "junge Vater" kann sich mit einem guten Gefühl und ohne Angst vor einem Karriereknick der Betreuung seines Kindes widmen.